Photovoltaikinvestitionen

Photovoltaikinvestitionen

Einblick zu den wichtigsten Themen rund um das Direktinvestitionen in Photovoltaikanlagen.

Einstieg

Grundsätzlich bieten sich verschiedene Möglichkeiten eines Investments in den Wachstumsmarkt der nachhaltigen Energien und damit in grünen Strom. Wir gehen hier kurz auf Einzelheiten eines Direktinvestments ein. Direktinvestments sind Investitionen, bei dem der Investor direkt Eigentümer des Investitionsgutes wird.
Die Beteiligung an einem Fonds, der in Solarstrom investiert oder das Halten von Wertpapieren einer solchen Firma ist also kein Direktinvestment.

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Wie funktioniert die Stromvermarktung
bei einem PVA-Investment?

In der Regel finden sich drei Formen von Vermarktungsverträgen für den produzierten Solarstrom einer Photovoltaik – Direktinvestition. Hierbei finden sich bei PV-Projekten meistens entweder eine Kombination aus EEG-Einspeisung und Direktvermarktung oder ein einzelner PPA Vertrag.

Vermarktung mit EEG-Vereinbarung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches Regelungen für die Energie-wende beinhaltet, bietet die Grundlage für den Abschluss von Einspeise-verträgen. Das Gesetzt sichert einen bestimmten Preis je Kilowattstunde für den erzeugten Strom. Der EEG-Preis bietet demnach dem Investor Planungssicherheit durch eine Mindestvergütung für seine Investition in die PVA.

Oft wird dieser Vertrag zusätzlich zu Vermarktungsverträgen mit einem Direktvermarkter geschlossen.

Vorteil:

  • Mit dem mindest-Abgabepreis sichert man sich eine Mindestrendite

Direktvermarktung

Direktvermarkter sind Stromhändler, welche den erzeugten grünen Strom an der Börse zu aktuellen Preisen vermarkten. Hierfür behalten sie sich eine Vermarktungsgebühr ein. Die Differenz landet dann beim Energie-produzenten, dem Investor und Betreiber der PV-Anlage.

Vorteile:

  • Du profitierst als Investor von aktuellen Preisen an der Börse und kannst maximale Renditen erwirtschaften

Power Purchase Agreement (PPA)

PPA-Verträge werden zwischen dem Betreiber der PVA und einem direkten Abnehmer des erzeugten Stromes geschlossen. Diese Vereinbarung bietet langfristige Sicherheit auf der Ertragsseite für den Investor und gleichzeitig langfristige Preisstabilität für den Abnehmer des Stromes. Hierbei liegen PPA-Vereinbarungen regelmäßig über der EEG-Einspeisevergütung aber über den möglichen Spitzenpreisen auf der Strombörse – ist also eine Win-Win Situation für beide Vertragsparteien

Vorteile:

  • langfristig gesicherte Einnahmen
  • Einnahmen über der EEG-Einspeisevergütung

Nachteile und Risiken:

  • es besteht während der Vertragslaufzeit in der Regel keine Möglichkeit, Strom bei besseren Preisen an der Börse direkt zu Vermarkten
  • Der Vertrag kann bei Insolvenz der Abnehmerpartei ungültig werden, damit muss auf andere Vermarktungsformen gewechselt werden

Wie funktioniert das Zusammenspiel von EEG und Direktvermarktung?

Wird der Weg über die Strombörse (Direktvermarktungsvertrag) gewählt, profitiert man im positiven Fall von hohen Erlösen steigender Energiepreise durch den verkauf des eigenen Stroms über einen Direktvermarkter. In bestimmten Fällen, sollte der Marktpreis unter der gesetzlichen EEG-Vergütung liegen, profitiert der Anlagenbetreiber von der Auszahlung der EEG-Vergütung als Mindestpreis.

Die Alternative hierzu besteht über den sogenannten PPA Vertrag, in welchem ein Gewerbe vor Ort (zum Beispiel ein Landwirtschaftsbetrieb oder Industriebetrieb) als Stromabnehmer eintritt. Der PPA-Vertrag regelt die Abnahme zu einem festgelegten Preis für einen festgelegten Zeitraum. Dieser Preis kann auch vereinbarte Steigerungen im Laufe der Jahre berücksichtigen.

Möglichkeit 1: 

Es besteht eine EEG-Vergütung von 10,5 Cent die kWh, jeder Preis überhalb der 10,5 Cent geht in die Direktvermarktung.

 

Möglichkeit 2: 

Bei Zustandekommen eines PPA-Vertrages wird direkt an den Vertragspartner für beispielhaft 19 Cent die kWh verkauft. Der Vertragspartner erhält in diesem Fall vergünstigte Preise im Vergleich zum Netzpreis, zahlt also beispielsweise keine 36 Cent mehr sondern nur die vereinbarten 19 Cent. Der Investor erhält fest vereinbarte 19 Cent anstelle von 9,5 Cent im EEG-Szenario. Das beim PPA-Szenario zu berücksichtigende Risiko ist jedoch das Insolvenzrisiko des Abnehmers.

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EEG-Vergütung und Direktvermarktung.

Technik: Wie lange sind nutzungsdauern von PV-Anlagen? Worauf muss ich achten?

PVA bestehen aus verschiedenen, einzeln zu betrachtenden Bauteilen. Die kritischen Komponenten hierbei sind vornehmlich die Photovoltaik-Module, sowie die Wechselrichter. Beide haben unterschiedliche Lebensdauern. Neben den Lebensdauern ist bei PV-Modulen auch die Minderung der Leistungsfähigkeit über die Zeit zu berücksichtigen.

Degradation: Abnahme der Leistungsfähigkeit

Da Photovoltaik-Module einem Leistungsverlust unterliegen, ist in der Kalkulation der Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage dieser Verlust mit zu berücksichtigen. Der Begriff dieses Leistungsverlustes bezeichnet hier man als “Degradation”.

Zum Leistungsverlust bestehen wissenschaftliche Erkenntnisse des Frauenhofer Institutes. Die Degradation entspricht demnach durch-schnittlich 0,15% pro Jahr. 

Betriebszeit der Wechselrichter

Wechselrichter, welche die Umwandlung des erzeugten Gleichstromes in Wechselstrom vornehmen, verfügen über eine Nutzungsdauer von rund 15 – 20 Jahren. Die Ausfallrate steigt mit hohem Alter, aber auch Produktfehler, welche durch Produkthaftungen der Hersteller ausgeglichen werden, können gerade in den ersten Jahren zu einem erhöhten Risiko führen.

Die Abnutzung und damit notwendiges Ersetzen dieses Bauteils sollte in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden. Bei Direkt-investitionen können diese Investitionen jedoch als Betriebskosten sinnvoll gegengerechnet werden.

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Technik von PVA.